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Unsere Satzung

Präambel

Die Wähler:innengruppe GUT & KLIMA FREUNDE ist ein demokratischer Zusammenschluss von Bürger:innen, die politische Verantwortung im kommunalen Bereich übernehmen wollen. Sie vereinigt Menschen, die sich dem Wohl der Stadt Köln und ihrer Einwohner:innen verpflichten und deren Ziel es ist, die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit weiteren interessierten Bürger:innen für alle hier lebenden Menschen sozial und ökologisch lebenswert zu gestalten. Darüber hinaus setzt sich GUT & KLIMA FREUNDE für die Bewahrung humanistischer Ideale und die Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde überall, jederzeit und für jeden geltend ein. GUT & KLIMA FREUNDE nimmt konstruktiv am politischen Willensbildungsprozess teil.

Die Wähler:innengruppe führt den Namen GUT & KLIMA FREUNDE; sie hat ihren Sitz in Köln.

GUT & KLIMA FREUNDE zeigt sich offen für alle Einwohner:innen Kölns. GUT & KLIMA FREUNDE setzt sich für eine inklusive Stadtgesellschaft ein unabhängig etwa von Hautfarbe, Religion, Herkunft, Alter oder Geschlecht. 

Die politischen Ziele von GUT & KLIMA FREUNDE sind im Grundsatzprogramm von GUT & KLIMA FREUNDE niedergelegt. GUT & KLIMA FREUNDE hat den Zweck, durch die Teilnahme an Kommunalwahlen in Köln mit eigenen Wahlvorschlägen an der politischen Willensbildung im Sinne des “Grundsatzprogramms GUT & KLIMA FREUNDE” mitzuwirken. 

Nachhaltige Kommunalpolitik setzt die Beteiligung aller Betroffenen voraus. Daher streben wir eine möglichst große Vielfalt innerhalb von GUT & KLIMA FREUNDE an und fördern aktiv die politische Teilhabe insbesondere politisch unterrepräsentierter Gruppen der Stadtgesellschaft. 

GUT & KLIMA FREUNDE verfolgt mit ihrer Politik für eine bessere Stadt auch antifaschistische und antirassistische Ziele nach dem Motto “Kein Mensch ist illegal”. GUT & KLIMA FREUNDE duldet in ihren Reihen keine Antisemiten, Rassisten, Faschisten - solche Leute werden umgehend aus der Wähler:innengruppe ausgeschlossen.

Mitglied von GUT & KLIMA FREUNDE kann jede:r werden, die/der sich zu Satzung und Grundsatzprogramm der Wähler:innengruppe bekennt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Bedingung für die Mitgliedschaft. 

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern. Fördermitglieder dürfen anderen politischen Organisationen angehören. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch einfachen Mehrheitsbeschluss entscheidet. Mit der Beitrittserklärung verpflichtet sich das Mitglied zur Leistung von Beiträgen. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich (postalisch oder per E-Mail) zu Händen eines Vorstandsmitgliedes zu erklären.

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann aufgrund eines Beschlusses von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes ausgesprochen werden, wenn das Mitglied Ansehen oder Interessen von GUT & KLIMA FREUNDE schädigt oder dem Zweck zuwiderhandelt. Der/demjenigen, die/der aus der Wähler:innengruppe ausgeschlossen werden soll, muss der Vorstand die Möglichkeit geben, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Wenn die schriftliche Stellungnahme nicht innerhalb von vier Wochen eingereicht wird, kann der Vorstand nach seinem Ermessen handeln. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht der Einspruch an die Mitgliederversammlung zu, die mit einfacher Mehrheit entscheidet. 

Wenn ein Mitglied ihrer/seiner Beitragspflicht entsprechend der Beitragsordnung nicht nachgekommen ist, erfolgt eine zweimalige Mahnung. Wird auf die zweite Mahnung nicht innerhalb von 4 Wochen gezahlt, gilt dies als Erklärung des Austritts. Auf diese Rechtsfolge ist das Mitglied in der zweiten Mahnung hinzuweisen.

a) GUT & KLIMA FREUNDE strebt gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik an. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren.

b) Wir sind bestrebt den Vorstand von GUT & KLIMA FREUNDE und von GUT & KLIMA FREUNDE zu beschickende Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Für die ersten sechs Plätze der Ratsreserve-Listenwahl sollte das Paar eines ungeraden und eines geraden Platzes mindestens mit einer Frau besetzt werden. Dies gilt auch für die ersten beiden Plätze der neun Bezirksvertretungslisten. Reine Frauenlisten und -gremien sind möglich. 

c) Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von GUT & KLIMA FREUNDE: Trans*-, inter- und asexuelle sowie nichtbinäre Menschen sollen in unserer Wähler:innengruppe gleichberechtigte Teilhabe erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu achten und zu stärken. 

Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, sich an der Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen, und die Pflicht, die Ziele von GUT & KLIMA FREUNDE zu unterstützen.

Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Die Mitglieder haben die Pflicht, Änderungen ihrer Kontaktdaten und Erreichbarkeit dem Vorstand mitzuteilen.

a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ von GUT & KLIMA FREUNDE. Sie entscheidet über die Ziele und gestaltet den Prozess der politischen Willensbildung. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Kassenprüfer:innen, nimmt den Bericht des Vorstandes entgegen und erteilt ihm Entlastung. Sie beschließt die Beitragsordnung. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich spätestens drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres vom Vorsitzenden einzuberufen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den geschäftsführenden Vorstand nach Bedarf einberufen werden. 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist außerdem auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder der Wähler:innengruppe binnen eines Monats einzuberufen. Jede Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von sieben Tagen durch schriftliche Einladung der Mitglieder mit Zusendung einer vorläufigen Tagesordnung einzuberufen. 

In Fällen besonderer Dringlichkeit kann zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Ladungsfrist von drei Werktagen eingeladen werden. Die Dringlichkeit wird durch einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden Vorstands festgestellt. 

Eine mit verkürzter Ladungsfrist eingeladene Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn 1/4 der Mitglieder der Wähler:innengruppe an ihr teilnehmen. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 

Eine Satzung- und Grundsatzprogrammänderung kann nur mit der Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder durchgeführt werden. Der Antrag betreffend die Satzungsänderung muss zudem in der vorläufigen Tagesordnung, die der Einladung zu der Mitgliederversammlung beigefügt war, enthalten sein. 

Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben. 

Dazu stellt der Vorstand ein Muster zur Verfügung.

a) Zusammensetzung

Dem Vorstand obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen und organisatorischen Aufgaben von GUT & KLIMA FREUNDE.

Er besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, eine:r Schatzmeister:in und beliebig vielen stellvertretenden Vorsitzenden. Es wird eine ungerade Anzahl angestrebt.

Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder der Wähler:innengruppe sein. Der Vorstand tagt für die Mitglieder von GUT & KLIMA FREUNDE öffentlich. 

Der geschäftsführende Vorstand, der GUT & KLIMA FREUNDE gerichtlich und außergerichtlich vertritt, besteht aus den Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister:in. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt die nächstfolgende Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.


b) Aufgaben

Der Vorstand hat alle Aufgaben wahrzunehmen, die nach der Satzung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er fasst seine Beschlüsse, sofern diese Satzung nichts anderes vorsieht, mit einfacher Mehrheit. 

Die Vorsitzenden vertreten GUT & KLIMA FREUNDE einzeln nach außen, laden zu Sitzungen der Wähler:innengruppe und ihrer Organe ein. 

Der/die Schatzmeister:in führt die Kassengeschäfte, erhebt die Mitgliedsbeiträge und führt eine Mitgliederliste. 

Die Stellvertretenden teilen sich weitere Aufgabenbereiche (z.B. Mitgliederbetreuung, Kontakt zu Medien, Öffentlichkeitsarbeit) per Vorstandsbeschluss unter sich auf und dokumentieren sie in der Geschäftsordnung des Vorstandes. 

Neben der unter 8b) im ersten Satz genannten Aufgaben, hat der Vorstand darauf zu achten, dass Entscheidungen, die mit Kosten von über 1.000 Euro verbunden sind, oder die eine größere politische Tragweite haben (z.B. Kooperationen) einer Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


c) Geschäftsordnung
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese ist über die eigene Internetseite zugänglich zu machen.

Wahlen können nur stattfinden, wenn sie in der vorläufigen Tagesordnung angekündigt worden sind. Die Wahlen sind geheim. Die für einen Wahlgang verwendeten Stimmzettel müssen einheitlich sein. Ungültig sind Stimmzettel, die den Willen der oder des Wählenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Alle Mitglieder des Vorstandes werden einzeln gewählt. 

Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat; bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.

Danach entscheidet das Losverfahren. 

Für die Aufstellung der Bewerber:innen für die Kommunalwahl gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze sowie diese Satzung. Bei der Kandidat:innenaufstellung sind nur ordentliche Mitglieder stimmberechtigt.

Die Mitglieder sind von den beiden Vorsitzenden schriftlich unter Berücksichtigung einer Frist von sieben Tagen mit Zusendung einer vorläufigen Tagesordnung zu einer Nominierungsversammlung einzuladen.

a) Einberufung der Mitgliederversammlung.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail ist zulässig.  Die Einladung wird an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gerichtet. Für die Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse zur Verfügung haben, erfolgt die Einladung nach Maßgabe der Ordnung „Virtueller Raum"

b) Veröffentlichungen und Bekanntmachungen

können auch auf digitalen Medien veröffentlicht werden. Der Vorstand teilt das Medium den Mitgliedern mit.

c) Online-Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung per Telefon- oder Videokonferenz oder über einen Internet-Konferenzraum ist grundsätzlich zulässig. Für die Einladung gelten die satzungsmäßigen Fristen. Die Festlegung der Art der Durchführung, der Zugang, die Zugangskontrolle und die Teilnehmer:innenidentifizierung werden in der Ordnung „Virtueller Raum" ergänzend geregelt.

d) Wahlen und Kandidat:innenaufstellungen

Wahlen und Abstimmungen im Rahmen von Mitgliederversammlungen können digital erfolgen. Sie sind ohne weitere Bestätigung gültig, wenn die Zugangskontrolle und die notwendige Teilnehmer:innenidentifizierung bzw. Anonymität gewährleistet ist. Kandidat:innenaufstellung für Kommunalwahlen sind nur in Präsenz möglich.

e) Vorstandssitzungen

Die Einladung zu Vorstandssitzungen und die Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt in der Regel auf digitalem Weg, z.B. in der vom Vorstand den Mitgliedern mitgeteilten Kommunikations-Software oder per E-Mail. 

Eine Vorstandssitzung kann sowohl in Präsenz, virtuell oder in einer geeigneten Mischform stattfinden. Die Art der Durchführung muss mit der Einladung festgelegt werden. Bei Abstimmungen muss die Identität des Abstimmenden eindeutig sein.

a) Die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Mittel werden durch Mitgliederbeiträge, Sammlungen und Spenden aufgebracht. Der Mitgliederbeitrag und alle damit verbundenen Regelungen werden in der Beitragsordnung festgelegt.

In der Mitgliederversammlung des folgenden Jahres ist vom Vorstand ein Rechenschaftsbericht über die Finanzsituation vorzulegen. Die Wähler:innengruppe ist zur ordnungsgemäßen Kassenführung verpflichtet. Die Kassenführung ist am Schluss des Geschäftsjahres durch zwei Kassenprüfer:innen zu prüfen, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Prüfungsbericht ist der ordentlichen Mitgliederversammlung zu erstatten.

b) Mitglieder die durch ihre Mitgliedschaft in GUT & KLIMA FREUNDE zu Mandaten in öffentlichen Gremien (etwa Rat, Bezirksvertretung, Ausschuss) oder Aufsichtsräten gekommen sind, werden gebeten einen Teil ihrer Entschädigungen an GUT & KLIMA FREUNDE zu spenden.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Wähler:innengruppe kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer  Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden ordentlichen Mitglieder aufgelöst werden. Der Antrag zur Auflösung muss in der vorläufigen Tagesordnung, die der Einladung zur Mitgliederversammlung beizufügen ist, enthalten sein. Bei Auflösung von GUT & KLIMA FREUNDE fällt das Vermögen dem Verein „Kölner Appell gegen Rassismus e.V.“ zu.

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.09.2024 beschlossen.

Downloads

Im Folgenden unsere Satzung sowie Beitragsordnung zum Download im PDF-Format: