Stadt ignoriert Klimaschutz bei Vergabe von Grundstücken in Gewerbegebieten
Der Rat hat Kriterien beschlossen, nach denen die Stadt zukünftig städtische Grundstücke in Gewerbegebieten vergibt. Obwohl dieses Verfahren Teil des Aktionsplans Klimaschutz ist, kommt darin kein Klimaschutz vor.
Am 1. Oktober hat der Rat der Stadt Köln ein Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten beschlossen. Dieses Auswahlverfahren ist Teil des Aktionsplan Klimaschutz. Die Kriterien dieses Auswahlverfahren sind aber offensichtlich in erster Linie dazu erstellt worden, Gewerbegrundstücke transparent zu vergeben – für Unternehmen, Verwaltung und Politik. Das ist gut und begrüßenswert, wird aber den Zielen des Klimaschutzes nicht gerecht.
Das Vergabekriterium „Photovoltaik“ zum Beispiel schreibt einem Unternehmen vor 1 kWp zu installieren. Das ist viel zu wenig. Es trägt im Alltag eines Gewerbebetriebs nur wenig zur Energieversorgung bei. Und damit wird sogar die seit dem 1. Januar 2024 geltende NRW-Landesbauordnung unterschritten. Dort wird Photovoltaik auf allen geeigneten Dachflächen gefordert.
Dazu kommt, dass die Kriterien wenig über den laufenden Betrieb aussagen. Nicht nur Gebäude müssen klimaneutral sein, sondern das komplette Wirtschaften des Unternehmens. Es geht vor allem um den Alltag im Unternehmen: Klimaneutral arbeiten und wirtschaften – das ist die Aufgabe. Das wird uns als Stadt in Zukunft stark machen.
Es geht um Klimaschutz und Zukunftsfähigkeit. Im Wirtschaftsausschuss haben wir versucht die Vorlage in diesem Sinn zu verbessern. Leider haben wir dafür keine Mehrheit gefunden. Wir halten dieses Vergabeverfahren, wie es jetzt auf den Weg gebracht wird als Teil des AKTIONSPLAN KLIMASCHUTZ für einen Witz. Daher haben GUT & KLIMA FREUNDE dem Auswahlverfahren gegen die Mehrheit des Rats nicht zugestimmt.
Wir setzen uns dafür ein, dass weitere Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz nicht ähnlich schwach ausfallen.
Auswahlverfahren für die Vergabe städtischer Grundstücke in großflächigen Gewerbegebieten ab 1.1.2025
Beschluss: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=998278&type=do
Kriterien: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=998277&type=do
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