Schnelle Hilfe für unsere stacheligen Freunde
Kommt das Nachtfahr-Verbot für Mähroboter? Wenn es nach uns geht: Ja. Und im Umweltausschuss am 25. April 2024 wurde auch von den anderen Parteien Zustimmung bzw. Sympathie für unseren Dringlichkeitsantrag kundgetan. Um am 12.09.2024 dann endlich die Entscheidung!
Update 12.09.24: Am 25. April hatten wir im Umweltausschuss ein Nachtfahrverbot für Mähroboter beantragt. Auf Basis der Lärmschutzverordnung – so wie es in Nuthetal in Brandenburg bereits durchgesetzt werden konnte.
Und was macht das Kölner Umweltamt? Zaubert eine Lösung aus dem Hut, die viel besser ist! Das Amt hat angekündigt, eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen – was natürlich viel besser, aber auch viel aufwändiger ist als die „kleine Lösung“ über den Lärmschutz.
Den Igeln ist’s egal, Hauptsache sie werden des nachts nicht mehr verletzt oder getötet. Wir sind happy, denn dieser Vorschlag wurde heute – am 12. September – vom Umweltausschuss anstandslos durchgewinkt. Juchuuu!
Warum ist ein solches Verbot wichtig? Kleiner Schaden, großer Nutzen!
Der Schaden, den ein solches Verbot anrichtet, ist gering: Es wird nur sehr, sehr wenige Menschen geben, die ihren ‚Robbi‘ zwingend nachts laufen lassen müssen. Im Gegenzug können unzählige Igel-Leben gerettet werden. Die nachtaktiven Igel sind nämlich durch Mähroboter besonders gefährdet. Sie sind keine Fluchttiere, sondern rollen sich bei Gefahr zusammen. So werden sie buchstäblich vom Roboter geschreddert.
Das Umweltamt hatte passend zur Diskussion auf allen Tischen die Broschüre der Stadt Köln ausgelegt.
Darin: „Mähroboter erkennen Igel nicht als Hindernis und fügen den Tieren bei Kontakt oftmals schwerste Verletzungen zu. Lassen Sie Ihren Mähroboter nicht unbeaufsichtigt arbeiten – besonders nicht in der Dämmerung oder Nacht!“
(Quelle: Broschüre Igelschutz in ihrem Garten – mit wenig viel bewirken)
Nicht nur Igel sind betroffen
… sondern auch andere nachtaktive Tiere wie z.B. Lurche, Echsen und Insekten.
Die Hoffnung dahinter: Durch die Botschaft „Was verboten ist, muss schlecht sein“ das Bewusstsein verändern
Der Knackpunkt, auch im brandenburgischen Nuthetal: Wer soll ein solches Verbot eigentlich kontrollieren? Wir sind der Meinung, dass hier Stichproben durchaus ausreichen. Wichtig ist es, die Menschen zu erreichen zu erreichen, die der Werbung glauben und der Meinung sind, ihr Robbi tut so etwas nicht. Nur weil man morgens keine Igel-Einzelteile findet, heißt das nicht, dass in der Nacht kein Igel verletzt wurde. Oft retten sich die Tiere in Hecken oder ins Unterholz, wo sie dann still und leise elendig verenden.
Kommentare (1)
Bibo
17.09.2024, 11:00 Uhr