Lastenradförderung – wir vermissen dich
Sie sind aus dem Stadtbild mittlerweile nicht mehr wegzudenken: Lastenräder. In allen Formen und Farben, mit Faltoption und ohne, transportieren Lastenräder unseren Wocheneinkauf, Pflanzen, Kinder oder auch alles auf einmal. Doch die Räder sind noch nicht lange fester Bestandtteil auf Kölns Straßen. Seit 2019 gibt es (eigentlich) die Lastenradförderung, die Menschen zur Nutzung bewegen und so klimafreundlichere Mobilität fördern soll. Doch wer seit langer Zeit auf der Homepage der Stadt Köln seine eigene Förderung beantragen wollte, suchte vergeblich. Woran liegt das?
Hintergrund: Ratsbeschluss zur Lastenradförderung
Alles begann 2018: hier lag erstmals eine Beschlussvorlage zum Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ vor (3184/2018). Die Stadt Köln hat immer wieder betont, dass die Förderung ein „tragendes Element“ für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans sowie für die Maßnahme „Förderung des Radverkehrs im laufenden Betrieb“ des Maßnahmenprogramms Green City Masterplan darstellen würde. Die Förderung konnte dabei von folgenden Gruppen beantragt werden:
- Privatpersonen, sofern sie gemeinschaftlich organisiert sind
- Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände
- Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 9 Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler
- In freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser
Der erste Durchgang startete kurz darauf im Jahr 2019 und ging direkt durch die Decke. Bereits im ersten Halbjahr der Förderung wurden 942 Fahrzeuge bewilligt. Das Lastenrad hat auf vielen Ebenen sein Potenzial für nachhaltige Mobilität bewiesen, so berichtet die Verwaltung in ihrem ersten Sachstandsbericht, dass das Lastenrad vor allem für Kurz- und Mittelstrecken andere Transportmittel ersetzt. Darüber hinaus nennen Lastenradnutzer:innen in einer Befragung rund 90% positive Veränderungen in ihrem Betrieb durch die Anschaffung des Lastenrads. 40% der Befragten hatten angegeben, dass sie sich bis dato nicht mit alternativen Mobilitätskonzepten beschäftigt hatten, 85% hätten sich die Anschaffung ohne eine Förderung nicht leisten können. Das Lastenrad hat enormes Potenzial, das ist bereits direkt zu Beginn der Förderung deutlich geworden.
Stark angefangen, stark nachgelassen
Nachdem die Förderung in den Folgejahren erfolgreich fortgeführt wurde und die Nachfrage weiterhin groß blieb, sollte auch 2023 erneut eine Förderung kommen und wurde im Verkehrsausschuss bestätigt. Doch als auch im Herbst 2023 noch keine neuen Informationen zur Förderung kamen, wurden wir langsam stutzig. Also hieß es nachfragen: in unserer Anfrage „Lastenradförderung 2023″ fragten wir im Oktober bei der Verwaltung an, was mit der Förderung für die Jahre 2023 und 2024 passieren würde. Die Antwort erhielten wir im Dezember:
„Im Jahre 2023 konnte aufgrund eines langfristigen krankheitsbedingten Personalausfalls der für das zweite Halbjahr geplante Förderaufruf nicht wie geplant durchgeführt werden. Die entsprechende Verwaltungsstelle war seit Sommer 2022 unbesetzt und konnte erst im Oktober 2023 neu besetzt werden … Die Teilzeitstelle für die administrativen Aufgaben des Programmes „Lastenradförderung“ ist bis 31.12.2024 befristet. Ein neuer Förderaufruf in 2024 kann nur aufgelegt werden, wenn die zu erledigenden administrativen Aufgaben bis 2027 personell gesichert sind. Die Verwaltung wird Anfang 2024 im Rahmen einer Mitteilung an den Verkehrsausschuss über die Fortsetzung der Lastenradförderung berichten.“
Mit der Antwort war also klar, dass die Lastenradförderung auf mehr als wackeligen Beinen steht.
Und nun?
Als die angekündigte Mitteilung über die Fortsetzung der Lastenradförderung auch im Jahr 2024 lange auf sich warten lies, mussten wir wohl oder übel erneut nachfragen. Bereits im Juni 2024 wollten wir in unserer Anfrage wissen, wieso die Verwaltung die Förderung nicht im Rahmen ihres laufendes Geschäfts bearbeiten kann (unserer Kenntnis nach ist für den erforderlichen dreijährigen Verwendungsnachweis lediglich ein jährliches Foto des Kilometerstandes erforderlich). Außerdem fragten wir, was denn nun mit den im Haushalt vorgesehenen Mitteln für die Förderung geschehen würde, wenn sie nicht mehr für die Lastenradförderung genutzt werden. Im Oktober erhielten wir nun eine Antwort auf diese Fragen:
„Andere Personalstellen standen und stehen in der im Wesentlichen mit technischen Fragestellungen befassten Dienststelle für die Aufgabe nicht zur Verfügung.“
„Die Komplexität der Bearbeitung ergibt sich aus dem Förderprogramm der Stadt Köln zur Anschaffung von Lastenrädern. Darin ist ausführlich beschrieben, welche Vorgehensweise bei der Bearbeitung und Bewilligung der Anträge zu tätigen ist. Ersichtlich wird daraus, dass dies ein mehrstufiger Arbeitsprozess innerhalb der Verwaltung ist“
„Die in 2023 nicht verausgabten investiven Mittel wurden nicht in das Jahr 2024 übertragen. Die investiven Mittel in 2024 stehen zweckgebunden für die Lastenrad-Förderung bis Ende dieses Haushaltsjahres zur Verfügung. Eine Übertragung nicht verausgabter Investitionsmittel in Folgejahre kann nicht erfolgen.“
Eins ist nun spätestens seit der Beantwortung dieser Anfrage klar: um die Lastenradförderung steht es wirklich schlecht. Lastenradförderung – wir vermissen dich…
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