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Einwohnerfragestunde oder Antwort an der Frage vorbei

Die Einwohnerfragestunde - ein Instrument der Bürger*innenbeteiligung. Im April 2023 habe ich mal wieder eine Einwohnerfrage bei der Bezirksvertretung Lindenthal eingereicht. Dieses Mal lohnt sich der daraus folgende Prozess besonderer Beobachtung bzw. Beachtung.

Einwohnerfragestunde - wat is dat?

Im Rahmen einer Einwohnerfragestunde können Einwohner*innen Ihres Stadtbezirkes Fragen an die Kölner Stadtverwaltung stellen, die bezirkliche Fragestellungen zum Inhalt haben müssen. Hierbei darf eine(!) Frage mit maximal fünf Unterfragen pro Einwohnerfragestunde je Bürger*in gestellt werden. Diese müssen spätestens am fünften Arbeitstag vor der Sitzung der Bezirksvertretung bis 12 Uhr bei dem/der Bezirksbürgermeister*in schriftlich eingereicht werden.

In der Regel erfolgt eine Beantwortung durch die Verwaltung in der Form, dass in der Bezirksvertretungssitzung zunächst die Frage verlesen und anschließend direkt mündlich beantwortet wird. Sollte eine umgehende Beantwortung aus sachlichen Gründen nicht möglich sein oder der Zeitraum der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten erreicht sein, so fertigt die Verwaltung in höchstens vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme an, die sowohl der/dem Eingebende*n als auch den Bezirksvertretungsmitgliedern übermittelt wird.

Das konkrete Beispiel

Am 26.04.2023 mailte ich also an die Lindenthaler Bezirksbürgermeisterin folgende Frage inklusive 4 Unterfragen:

Sehr geehrte Frau Weitekamp,
hiermit stelle ich eine Einwohnerfrage für die nächste BV-Sitzung.
Auf Höhe der Mommsenstr. 23, 50935 Köln erfolgte Ende März 2023 für ca. eine Woche eine Messung von Geschwindigkeitsverstößen durch eine stationäre Blitzanlage
Hierzu meine Fragen:
* Wie viele Pkws wurden je Fahrtrichtung gemessen?
* Wie stellt sich das Messergebnis je Fahrtrichtung dar?
* Wie viele Pkws waren je Fahrtrichtung mit über 30 km/h unterwegs?
* Welches waren die gemessenen Spitzenwerte je Fahrtrichtung?

Also ich würde sagen, eine Einwohnerfrage, die a) verständlich formuliert ist und b) beantwortbar sein sollte.

Die erste Antwort

Am 26.07.2023 erhilt ich dann eine Antwort per E-Mail zugeleitet:

Sehr geehrte Frau Weitkamp,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Der technische Außendienst hat vom 28.03.2023-05.04.2023 Geschwindigkeitskontrollen mit semistationären Anlagen (Anhänger) in der Mommsenstraße durchgeführt.
Dabei wurden folgende Daten festgehalten:
Mommsenstraße in Fahrtrichtung Euskirchener Straße

  • Gemessene Kfz: 5010
  • Verstöße: 132

Mommsenstraße in Fahrtrichtung Niehbuhrstraße

  • Gemessene Kfz: 15796
  • Verstöße: 946

Höchstgeschwindigkeiten werden bei diesem Messsystem in den Log Dateien abgespeichert. Diese können nur von der Firma Jenoptik kostenpflichtig ausgelesen und zur Verfügung gestellt werden.

******

Soweit so gut, damit waren meine Fragen 1 bis 3 beantwortet; auf Frage 4 gab es jedoch eine Antwort, die mich stutzen liess.

Meine erste Rückfrage

Am 01.08.2023 fragte ich daher zurück:

Sehr geehrter xxx,
vielen Dank für die weitergeleitete Antwort.
Ausnahmsweise erlaube ich mir an dieser Stelle eine Rückfrage. Da gab es also jetzt x Geschwindigkeitsverstöße, bei denen ich davon ausgehe, dass diese geahndet werden. Wie werden diese denn dann geahndet, wenn die Geschwindigkeiten nicht ausgelesen wurden?!? Oder habe ich da einen Denkfehler?!? Über eine weitere erklärende Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Hövelmann

Die nächste Antwort

Bereits am 10.08.2023 gab es dazu auch eine Rückmeldung an mich:

Hallo Herr Hövelmann,
ihre Frage habe ich an den technischen Außendienst weitergeleitet und kann Ihnen hierzu antworten:
Es werden nur Verstöße, die über im gesamten Zeitraum der Überwachung gespeichert werden, geahndet.
Die betreffenden KFZ-Führenden erhalten somit einen entsprechenden Bescheid.
Alle „Gemessenen KFZ“ beziehen sich ausschließlich auf die Fahrzeuge, die über den gesamten Zeitraum der Überwachung die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage passiert haben.
Im Falle der Messung Mommsenstr. Richtung Euskirchener Straße
Gemessen wurden insgesamt 5010 KFZ, davon waren 132 Verstöße mit überhöhter Geschwindigkeit.
Somit haben 4878 KFZ-Führende die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten.
Die 132 Verstöße, werden alle geahndet.
Im Falle der Messung Mommsenstr. Richtung Niehburstraße
Gemessen wurden insgesamt 15796 KFZ, davon waren 946 Verstöße mit erhöhter Geschwindigkeit.
Somit haben 14850 KFZ-Führende die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten.
Die 946 Verstöße werden alle geahndet.

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Und, merkt ihr schon etwas?!? Also irgendwie bleibt die Antwort auf meine vierte Frage offen......

Meine zweite Rückfrage

Ja, natürlich könnte man die Sache jetzt auch auf sich beruhen lassen - aber einen Versuch wollte ich jetzt dennoch noch wagen - daher gab es eine weitere Rückfrage von mir am 08.08.2023:

Hallo Herr xxx,
ich bedanke mich für Ihr Bemühen um eine Antwort zu erhalten - aber drehen wir uns hier nicht auch bei der erneuten Antwort im Kreis bzw. wird dort erst gar nicht auf meine erneute Kernfrage eingegangen!
Das Thema der Ahndung der Geschwindigkeitsverstöße ist ja nun ausführlich beantwortet. Um diese ahnden zu können, brauche ich doch auch das Auslesen der entsprechenden Geschwindigkeitsüberschreitungen und damit könnte ich auch feststellen, welches der "Rekord" bei der Überschreitung ist?!?!? (Teilfrage 4 meiner ursprünglichen Anfrage)
Entschuldigen Sie meine Hartnäckigkeit bei diesem Thema, aber als direkter Anwohner der dort befindlichen Schule, stelle ich regelmäßig deutliche(!) Geschwindigkeitsüberschreitungen fest, die aus Verkehrssicherheitgründen gegenüber den Schüler*innen diverse Gefährdungen darstellen (neben der Unfallgefahr ist ja auch aus Lärmschutzgründen vor Ort Tempo 30 eingeführt worden).
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Hövelmann

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An dieser Stelle warte ich, ob es noch eine weitere Antwort an mich geben wird oder meine Rückfrage in irgendeinem digitalen Mülleimer verschwinden wird.

Generell möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich mit meinen "privaten" Einwohnerfragen oder Bürgeranträgen sehr heterogene Erfahrungen in den letzten Jahren gemacht habe - aber vor allem im Stadtbezirk Lindenthal die dortige Bezirksverwaltung stets bemüht war, möglichst gut mit meinen Impulsen umzugehen. In meinem nicht geringen politischen, ehrenamtlichen Engagement musste ich aber schon öfters erfahren, dass es konkrete Fragen gibt, die dann einfach nicht (nachvollziehbar) beantwortet werden bzw. es Antworten gibt, die sich um die eigentliche Frage drumherum wenden. Vielleicht bin ich in diesem Falle auch deswegen so hartnäckig?!?!? Ich möchte einfach den Prozess "nach der Knipsaktion" verstehen.

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