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Gerechte Kita- und OGS-Gebühren

Die Berechnung der Kita- und OGS-Gebühren in Köln ist nicht mehr ganz zeitgemäß. GUT Köln fordert vielfältige Betreuungsmodelle bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen und so für eine gerechtere Beitragsbemessung zu sorgen.

Gerechte Kita und OGS-Gebühren: Kinderbetreuung in einer Schule oder Kita kostet Geld.

Transparente, gerechte Kita- und OGS-Gebühren sollten in einer modernen Großstadt wie Köln eine Selbstverständlichkeit sein. Deshalb hat GUT Köln zur Ratssitzung am 23. März 2021, den Antrag initiiert, die Berechnung der Elternbeiträge zeitgemäß, gerechter  und individuell an unterschiedliche Familienkonstellationen anzupassen.

Denn das Wechselmodell, bei dem getrennte Eltern ihre Kinder zu nahezu gleichen Teilen betreuen, kennt die Kölner Beitragssatzung bisher nicht. “Diese Eltern erhalten weiterhin einen gemeinsamen Bescheid, in dem sie wie Ehepaare berechnet werden. Ihren individuellen Anteil und die Überweisung der Betreuungskosten müssen sie dann untereinander ausklamüsern. In Trennungssituationen können solche erzwungenen Einigungen belastend für die Familien sein”, sagt GUT Köln Ratsmitglied Karina Syndicus. “Wir sind der Meinung, eine moderne, vielfältige, serviceorientierte Stadtverwaltung geht anders!”

Unterschiedliche Familienmodelle gleichstellen

Unterschiedliche Familienmodelle gleichstellen
Köln sollte Gleichstellung und eine wertschätzende Anerkennung unterschiedlicher Lebens- bzw. Familienmodelle praktizieren. Zumal benachbarte, kleinere Kommunen wie Hennef oder Bad Honnef die getrennte Beitragsbemessung beim Wechselmodell bereits umsetzen.

Derzeit leben in Deutschland geschätzte 5 % der getrennten Familien mit Kindern in einem solchen Wechselmodell. Für eine Großstadt wie Köln mit rund 77.000 Betreuungsplätzen in Tagespflege, KITA und Offenem Ganztag lässt sich folgern, dass mehrere hundert Familien in einem Wechselmodell leben. Tendenz steigend.

Wir würden uns freuen, wenn eine Mehrheit der im Rat vertretenen Parteien unsere Ansichten teilt.

Unser gemeinsamer Antrag mit CDU, Die PARTEI, Klimafreunde, Walter Wortmann (Freie Wähler) und VOLT im Wortlaut:

Kita und OGS-Gebühren gerechter gestalten

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Gerechtigkeit bei der Bemessung von Kita/OGS-Beiträgen für getrenntlebende Eltern hergestellt werden kann, die ihre Kinder im Wechselmodell betreuen.

Geprüft werden sollen die Möglichkeiten einer künftigen Erstellung von zwei separaten Beitragsbescheiden für getrenntlebende Eltern, die sich individuell am jeweiligen Einkommen der einzelnen Partner*innen bemessen.

Insbesondere ist zu ermitteln

  1. ob und inwieweit ein verwaltungstechnischer Mehraufwand entsteht.
     
  2. ob und welche finanziellen Auswirkungen durch diese Anpassung auf den städtischen Haushalt zu erwarten sind.

Die Frage ist, ob wir hier die weitere Ermittlung von Zahlen auch reinschreiben, also: wieviele Familien stecken überhaupt hinter den 77.000 Kindern, wieviele sind prozentual (unseres Wissens nach) getrennte Familien und was kann man daraus für einen Anteil an möglichen Wechselmodellfamilien ableiten?

Begründung

Deutschlandweit werden ca. 35 Prozent der Ehen mit Kindern geschieden. Auch auf nicht-verheiratete Paare mit Kindern dürfte diese Quote in etwa zutreffen. Immer mehr Eltern teilen sich nach der Trennung die elterliche Sorge gleichberechtigt und entscheiden sich für das sogenannte Wechselmodell, in dem gemeinsame Kinder alternierend in den Haushalten beider Eltern leben. Derzeit leben in Deutschland geschätzte 5 % der getrennten Familien mit Kindern in einem solchen Wechselmodell. Für eine Großstadt wie Köln mit rund 77.000 Betreuungsplätzen in Tagespflege, KITA und Offenem Ganztag lässt sich folgern, dass mehrere hundert Familien in einem Wechselmodell leben, Tendenz steigend.

Gemeinsamer Bescheid trotz Trennung

Bisher erstellt die Stadt Köln für alle getrennt lebendenden Elternteile einen gemeinsamen Bescheid über die Höhe von Kita/OGS-Gebühren. Während dies für Ex-Partner*innen, die ihre Kinder im üblicheren „Residenzmodell“ betreuen, Sinn ergeben mag – hier übernimmt ein Elternteil den Hauptteil der Betreuung und ist gegenüber dem/der Ex*-Partnerin auch hinsichtlich der Kita/OGS-Gebühren entsprechend unterhaltsberechtigt – entsteht hierbei jedoch für viele Eltern im Wechselmodell eine gravierende finanzielle Ungerechtigkeit: Denn das weniger verdienende Elternteil trägt anteilig die Gebührenhöhe mit, die auf Basis einer gemeinsamen Bemessung zustande kommt. Der gemeinsame Bescheid wird bislang in einfacher Ausführung an ein Elternteil (den/die Antragssteller*in) zugestellt, die tatsächliche Aufteilung der Kosten obliegt dann den Ex-Partner*innen.

Dieses Vorgehen erscheint uns als nicht gerecht, da es die Kosten der Kinderbetreuung auf einer nicht mehr bestehenden gemeinsamen finanziellen Grundlage festsetzt und die Lasten pauschal zu gleichen Teilen verteilt. Zudem überträgt es Eltern, die sich als „getrennte Familie“ auch im besten Fall oft nicht in einer ganz spannungsfreien Lebenssituation befinden, die Verantwortung der endgültigen Kostenteilung.

Kommunen praktizieren gerechte Berechnung

Unter den Gesichtspunkten der Gleichstellung und wertschätzenden Anerkennung unterschiedlicher Lebens- bzw. Familienmodelle ist diese Praxis für eine Großstadt wie Köln nicht akzeptabel.

In benachbarten Kommunen wie Hennef und Bad Honnef gilt die Praxis der getrennten Bemessung bereits. Hier zahlt „jeder Elternbeitragspflichtige den Elternbeitrag in der Weise, dass das jeweilige Einkommen zugrunde gelegt wird und der so ermittelte fiktive Monatsbeitrag ins Verhältnis zur tatsächlichen Aufenthaltszeit des Kindes bei diesen Personensorgeberechtigten gesetzt wird.“(Elternbeitragssatzung Bad Honnef, 2019)

Es erscheint uns angemessen, dass eine moderne, vielfältige Großstadt wie Köln ebenfalls die Möglichkeiten einer Anpassung im oben genannten Sinne prüft.

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Bild Keyvisual: von CDC  @Unsplash

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